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ACHTUNG! Am Mittwoch, den 28.1., beginnt in unseren Lagern die Inventur – sie dauert bis Sonntag, den 1.2. In diesem Zeitraum ist es nicht möglich, Waren zu versenden, persönlich auszugeben oder anzunehmen. Kundenbestellungen mit lagernden Produkten, die bis einschließlich Dienstag, den 27.1., aufgegeben werden, versenden wir noch vor Beginn der Inventur, sofern sie online bezahlt oder per Nachnahme beglichen werden. Alle übrigen Bestellungen werden frühestens am Montag, den 2.2., versendet. Die Annahme von Bestellungen sowie unsere Kundenhotline funktionieren ohne Einschränkungen – Bestellungen können auch während der Inventur aufgegeben werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Haftpflicht für die Warenfehler im Bezug zum Unternehmer

In den Beziehungen unter den Wirtschaftsbetrieben, wo beim Abschluss eines Kaufvertrags aus den Umständen klar ist, dass der Kauf mit deren Gewerbetätigkeit einen Zusammenhang hat, richtet sich die Haftung für Fehler an § 2099 ff. des Bürgerliches Gesetzbuchs. Der Käufer ist verpflichtet den Fehler unmittelbar nach dessen Ermittlung durch eine rechtzeitige Kontrolle und angemessene Pflege zu melden. Ansonsten werden im Falle eines Rechtsverfahrens die Rechte aus der Haftpflicht nicht anerkannt. Wenn es sich um einen verborgenen Fehler handelt, gilt dasselbe, falls der Fehler vom Käufer nicht sofort nach Ermittlung durch sorgfältige Pflege, spätestens jedoch zwei Jahre nach Übergabe der Ware gemeldet wurde.

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